Rechtliches · AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen JuStra CAD

JuStra CAD
Inhaber: Marcel Jung
Merowingerstraße 42
40225 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: +49 1556 7132599
E-Mail: jung@justra-cad.de

Stand: 4. Oktober 2026

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Sprache verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“, gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen

Marcel Jung, handelnd unter JuStra CAD
Merowingerstraße 42
40225 Düsseldorf

im Folgenden: „ich“ –

und

dem jeweiligen Kunden

im Folgenden: „Kunde“ oder „du“ –

gemeinsam im Folgenden: „Parteien“.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern werden von mir keine Leistungen auf Grundlage dieser AGB erbracht.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Alle zwischen dir und mir im Zusammenhang mit einem Auftrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, meinem Angebot, meiner Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden projektbezogenen Vereinbarungen.

(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiere ich nicht. Dies gilt auch, wenn ich ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspreche.

(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(7) Die für deinen Auftrag maßgeblichen AGB werden dir spätestens zusammen mit dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind insbesondere meine folgenden Dienstleistungen:

  • CAD- und Planbearbeitung
  • TGA-Konstruktion
  • BIM- und Revit-Bearbeitung
  • HLSK-Modellierung
  • Erstellung und Überarbeitung von Grundrissen, Schnitten, Schemata und Details
  • Planableitung
  • Montage- und Ausführungsplanung auf Grundlage bereitgestellter oder freigegebener Planungsgrundlagen
  • Bestands- und Revisionsbearbeitung
  • Modellpflege
  • Plan- und Modellvergleich
  • Kollisions- und Koordinationsunterstützung
  • Bearbeitung und Nachverfolgung von Rückfragen und Projektständen
  • Datenaufbereitung und Datenexport
  • projektbezogene Dokumentation
  • projektbezogene Automatisierungen und Standardisierungen, insbesondere mit Dynamo oder AutoLISP, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde

(2) Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus meinem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst meine Leistung insbesondere nicht:

a) die eigenverantwortliche Auslegung, Berechnung oder Dimensionierung technischer Anlagen;

b) die Übernahme einer eigenständigen Fachplanerverantwortung;

c) die vollständige technische Prüfung fremder Planungen;

d) die Übernahme oder Gewährleistung der Genehmigungsfähigkeit einer Planung;

e) die Erstellung oder Prüfung behördlicher oder öffentlich-rechtlicher Nachweise;

f) Elektrofachplanung, Tragwerksplanung oder bauphysikalische Nachweise;

g) Bauleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung;

h) rechtsgeschäftliche Freigaben oder Abnahmen im Namen des Kunden;

i) behördliche Einreichungen oder Erklärungen im Namen des Kunden.

(4) Meine Leistungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Planungsgrundlagen, Berechnungen, Datenstände, Vorgaben und Entscheidungen.

(5) Fehlende planerische oder technische Entscheidungen werden von mir nicht eigenmächtig ersetzt, sofern deren eigenverantwortliche Festlegung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist. Erkennbare offene Punkte werden zur Klärung an den Kunden beziehungsweise den zuständigen Projektbeteiligten weitergegeben.

(6) Soweit für die Leistung besondere Software, Projektplattformen, Zugänge, Lizenzen oder Kundensysteme erforderlich sind, richtet sich deren Bereitstellung nach dem jeweiligen Auftrag. Vom Kunden bereitzustellende Zugänge, Lizenzen oder Systeme liegen in dessen Verantwortungsbereich.

(7) Werden Begriffe, Leistungsbilder oder Leistungsphasen der HOAI zur Beschreibung oder Strukturierung eines Auftrags verwendet, wird dadurch nicht automatisch ein vollständiges Leistungsbild oder eine vollständige Leistungsphase beauftragt. Maßgeblich ist ausschließlich der ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Du bist verpflichtet, meine Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Hierzu gehört insbesondere, erforderliche Fragen, Entscheidungen, Änderungen und Wünsche rechtzeitig mitzuteilen.

(2) Du verpflichtest dich, mir alle Informationen, Daten, Unterlagen und Arbeitsgrundlagen, die für die Durchführung meiner Leistung erforderlich sind, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören je nach Auftrag insbesondere:

Planungsgrundlagen, Berechnungen, Bestandsunterlagen, Planstände, CAD- und BIM-Dateien, Modelle, Revisionsstände, Koordinatensysteme, Projektvorlagen, Layer- und Familienstandards, Planköpfe, BIM-Vorgaben, Schnittstellenvorgaben, Softwarestände, Freigaben sowie Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner und Freigabeberechtigten.

(3) Die Bereitstellung dieser Unterlagen und Informationen liegt in deiner Verantwortung.

(4) Ich darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die von dir oder von dir benannten Projektbeteiligten bereitgestellten beziehungsweise freigegebenen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Daten und Vorgaben zutreffend und aktuell sind, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand meines Auftrags ist.

(5) Offensichtliche Widersprüche, erkennbare Unvollständigkeiten oder für meine Bearbeitung erkennbare Unklarheiten werde ich dir mitteilen.

(6) Du garantierst, dass du über die notwendigen Urheber-, Lizenz- und Nutzungsrechte an den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen, Modellen, Dateien und sonstigen Materialien verfügst und diese zur vertragsgemäßen Bearbeitung freigegeben sind.

(7) Die Prüfung der Rechte an den von dir bereitgestellten Materialien obliegt grundsätzlich dir. Ich bin nicht verpflichtet, deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

(8) Zugangsdaten zu Projektplattformen, Servern, Cloud-Systemen oder anderen Kundensystemen sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(9) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige, widersprüchliche oder nachträglich geänderte Informationen, Daten, Planstände oder Entscheidungen entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine und zu zusätzlichem vergütungspflichtigem Aufwand führen.

(10) Bei vereinbarten Stundenkontingenten bist du verpflichtet, die Stunden innerhalb des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraums abzurufen. Soweit im Einzelangebot nichts anderes vereinbart wurde, beträgt dieser Zeitraum sechs Monate ab dem vereinbarten Projektstart.

(11) Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums nicht verbrauchte Stunden verfallen, sofern ihre Nichtnutzung nicht von mir zu vertreten ist.


§ 4 Vertragsschluss und Beauftragung

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(2) Die Präsentation und Bewerbung meiner Leistungen auf meiner Webseite, in Präsentationen, Preislisten oder sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(3) Im Rahmen einer individuellen Dienstleistung erhältst du von mir grundsätzlich ein Angebot.

(4) Mit deiner schriftlichen beziehungsweise in Textform erklärten Annahme meines Angebots kommt der Vertrag zustande, sofern im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.

(5) Der Vertrag kann ebenfalls durch meine Auftragsbestätigung zustande kommen.

(6) Auf deinen ausdrücklichen Wunsch kann ein Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass ich mit der vereinbarten Leistungserbringung beginne.

(7) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.


§ 5 Preise, Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegten Preis beziehungsweise Stundensatz.

(2) Sofern dort kein Preis oder Stundensatz ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die dem Kunden zum Zeitpunkt der Beauftragung mitgeteilte beziehungsweise zugänglich gemachte aktuelle Preisliste von JuStra CAD.

(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und netto zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

(4) Meine Leistungen können insbesondere

a) nach tatsächlichem Zeitaufwand,

b) auf Grundlage eines Stundenkontingents,

c) zu einem Pauschalpreis oder

d) nach einer sonstigen individuell vereinbarten Vergütungsform

abgerechnet werden.

Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand

(5) Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand wird die tatsächlich für das Projekt aufgewendete und dokumentierte Arbeitszeit vergütet.

(6) Die Zeiterfassung und Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von jeweils 30 Minuten.

Jede angefangene Zeiteinheit von 30 Minuten wird vollständig berechnet.

(7) Bei laufenden oder längerfristigen Projekten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich nachträglich, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

(8) Wird beispielsweise ein monatlicher Bearbeitungsrahmen oder ein voraussichtlicher Stundenumfang vereinbart, werden nur die tatsächlich erbrachten und dokumentierten Stunden abgerechnet, soweit keine Mindestabnahme oder feste Kapazitätsreservierung ausdrücklich vereinbart wurde.

(9) Die Vereinbarung eines Stundenrahmens stellt für sich genommen keine Verpflichtung dar, sämtliche darin vorgesehenen Stunden abzunehmen.

(10) Die tatsächliche Erbringung einer bestimmten Anzahl von Stunden führt nicht automatisch zur Anwendung der Konditionen eines Stundenkontingents. Stundenkontingente und damit verbundene Sonderkonditionen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Stundenkontingente

(11) Ich biete je nach aktueller Preisliste beziehungsweise Einzelangebot Stundenkontingente mit unterschiedlichen Stundenumfängen an.

(12) Insbesondere können Stundenkontingente über 20, 40, 60, 80 oder 100 Stunden vereinbart werden. Die jeweils geltenden Preise und Stundensätze ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der bei Beauftragung geltenden Preisliste.

(13) Ein Stundenkontingent gilt nur dann als vereinbart, wenn dieses ausdrücklich als Stundenkontingent bezeichnet wird.

(14) Auch bei Stundenkontingenten erfolgt die Zeiterfassung in 30-Minuten-Einheiten. Jede angefangene Zeiteinheit wird vollständig vom gebuchten Kontingent abgezogen.

(15) Änderungen, zusätzliche Bearbeitungsschleifen, neue Planungsstände, Varianten oder sonstige auf Wunsch des Kunden ausgeführte Zusatzleistungen werden ebenfalls vom vereinbarten Kontingent abgezogen.

(16) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ein Stundenkontingent sechs Monate ab dem vereinbarten Projektstart nutzbar.

(17) Ein Stundenkontingent begründet keinen Anspruch auf eine sofortige, ausschließliche oder dauerhafte Verfügbarkeit meiner Arbeitskapazität. Bestimmte Bearbeitungszeiten oder reservierte Kapazitäten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

(18) Nach vollständigem Verbrauch des Kontingents werden weitere Arbeiten nur aufgrund einer weiteren Beauftragung ausgeführt.

(19) Für ein bestimmtes Kontingent vereinbarte Sonderkonditionen gelten ausschließlich für dieses Kontingent und nicht automatisch für weitere Stunden, normale monatliche Abrechnungen oder Folgeaufträge.

Pauschalvergütung

(20) Eine vereinbarte Pauschalvergütung gilt ausschließlich für den im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.

(21) Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Planstände, zusätzliche Bearbeitungsschleifen oder sonstige Erweiterungen des Leistungsumfangs sind nicht von einer Pauschalvergütung umfasst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(22) Korrekturen, die ausschließlich aufgrund eines von mir zu vertretenden Fehlers innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich werden, werden nicht als zusätzliche Leistung berechnet.

Aufwendungen

(23) Ich habe Anspruch auf Ersatz erforderlicher und vereinbarter Aufwendungen, insbesondere vereinbarter Reise-, Fahrt-, Park- oder Übernachtungskosten sowie projektbezogener Fremdkosten.

(24) Soweit erforderlich, werden diese Aufwendungen nachträglich in Rechnung gestellt.


§ 6 Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung

(1) Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus meinem Angebot beziehungsweise meiner Auftragsbestätigung.

(2) Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei laufenden Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich monatlich nachträglich.

(4) Die Rechnungsstellung für Stundenkontingente richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(5) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt.

(6) In Ausnahmefällen kann eine Raten- oder Teilzahlung individuell vereinbart werden.

(7) Solltest du im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlen, behalte ich mir vor, eine vereinbarte Ratenzahlungsregelung nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Voraussetzungen zu beenden.

(8) Im Falle des Zahlungsverzugs bin ich berechtigt, weitere Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zurückzuhalten beziehungsweise vorübergehend auszusetzen, bis fällige Zahlungen beglichen sind.

(9) Durch eine berechtigte Leistungsaussetzung entstehende Verzögerungen gehen nicht zu meinen Lasten.

(10) Gesetzliche Verzugszinsen, notwendige Rechtsverfolgungskosten und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Du bist nicht berechtigt, gegenüber meinen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, deine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

Du bist zur Aufrechnung auch berechtigt, soweit du Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machst.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darfst du nur ausüben, wenn dein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.


§ 8 Leistungsbedingungen

(1) Ich bin berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für dich zumutbar ist.

(2) Termine und Bearbeitungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Vereinbarte Termine und Bearbeitungszeiten setzen voraus, dass du sämtliche benötigten Daten, Planstände, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellst.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung betroffener Bearbeitungsfristen.

(5) Änderungen nach Beginn der Bearbeitung, insbesondere neue Planungsstände, geänderte technische Vorgaben, zusätzliche Varianten oder zusätzliche Koordinationsschleifen, können zusätzlichen vergütungspflichtigen Aufwand verursachen.

(6) Soweit durch Änderungen zusätzlicher Aufwand entsteht, der nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst ist, wird dieser nach der für den Auftrag vereinbarten Vergütungsform abgerechnet.

(7) Sollte die Erbringung einer fest vereinbarten Leistung beziehungsweise eines fest vereinbarten Termins aus von mir zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, werde ich dich hierüber unverzüglich informieren und die weitere Vorgehensweise mit dir abstimmen.


§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten an bereitgestellten Unterlagen

(1) Du hast mir alle für die Beauftragung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Dateien, Bilder, Grafiken, Texte und sonstigen Inhalte zur Verfügung zu stellen und mir die für die vertragsgemäße Bearbeitung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Du bist für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten allein verantwortlich.

(3) Du trägst dafür Sorge, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte, durch die vertragsgemäße Verwendung verletzt werden.

(4) Sollte es durch die vertragsgemäße Nutzung von dir bereitgestellter Inhalte zu einer Verletzung von Rechten Dritter kommen, stellst du mich von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit du die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hast.

(5) Du bist verpflichtet, mir im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung des Anspruchs und eine angemessene Verteidigung erforderlich sind.

(6) Ich behalte mir vor, die Bearbeitung von Inhalten abzulehnen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.


§ 10 Haftung

(1) Ich hafte dir gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen hafte ich nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, sogenannte Kardinalpflicht, und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) In allen übrigen Fällen ist meine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Insbesondere hafte ich nicht für Fehler oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder nachträglich geänderten Planungsgrundlagen, Berechnungen, Informationen, Dateien oder Weisungen des Kunden oder anderer Projektbeteiligter beruhen, soweit deren Prüfung nicht zu meinem vereinbarten Leistungsumfang gehörte und ich den Fehler nicht zu vertreten habe.

(5) Ich hafte nicht für Schäden, die ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit von Programmen, Software, Cloud-Systemen, Projektplattformen oder sonstigen IT-Systemen Dritter zurückzuführen sind, soweit die Ursache außerhalb meines Verantwortungsbereichs liegt.

(6) Bei Konvertierungen zwischen unterschiedlichen CAD-, BIM- oder Austauschformaten können technisch bedingte Darstellungs-, Informations-, Parameter- oder Geometrieverluste auftreten. Soweit ein bestimmtes Austauschformat vereinbart wurde, schulde ich dessen vertragsgemäße Erstellung, nicht jedoch eine vollständige Funktionsgleichheit in jeder Fremdsoftware oder Softwareversion.

(7) Die fachliche Freigabe von Planungsergebnissen sowie die Entscheidung über deren technische oder bauliche Umsetzung verbleiben beim Kunden beziehungsweise dem hierfür zuständigen Projektbeteiligten, soweit eine entsprechende Verantwortung nicht ausdrücklich Bestandteil meines Auftrags ist.

(8) Meine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für meine Erfüllungsgehilfen.


§ 11 Kündigung

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grund fristlos kündbar.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei wiederholter oder erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten vorliegen, insbesondere wenn:

  • erforderliche Projektinformationen, Entscheidungen oder Unterlagen trotz Aufforderung dauerhaft nicht zur Verfügung gestellt werden;
  • Zugangsdaten oder vertrauliche Projektinformationen unberechtigt an Dritte weitergegeben werden;
  • Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei unberechtigt offengelegt werden;
  • trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Forderungen nicht beglichen werden;
  • die weitere Durchführung des Auftrags durch dauerhaft ausbleibende Kommunikation wesentlich verhindert wird.

(3) Bis zum Zeitpunkt einer rechtswirksamen Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen nach den vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.

(4) Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen bei längerfristigen Rahmen- oder Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.


§ 12 Urheber- und Markenrechte an eigenen Inhalten und Arbeitsmitteln

(1) An von mir erstellten Bildern, Texten und sonstigen Inhalten meiner Webseite sowie an meinen eigenen Arbeitsunterlagen verbleiben die jeweiligen Urheber- und sonstigen Schutzrechte.

(2) Gleiches gilt insbesondere für eigene:

  • CAD- und BIM-Vorlagen,
  • Revit-Familien,
  • Bibliotheken,
  • Dynamo-Skripte,
  • AutoLISP-Anwendungen,
  • Makros,
  • Routinen,
  • Checklisten,
  • Standards,
  • Methoden und
  • sonstiges vorbestehendes Know-how.

(3) Eine Beauftragung führt nicht automatisch zu einer Übertragung dieser Rechte.

(4) Marken, Logos und sonstige geschützte Kennzeichen bleiben ebenfalls geschützt.

(5) Dateien und Unterlagen sind während und nach der Zusammenarbeit vor dem unberechtigten Zugriff und der unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen.


§ 13 Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen

(1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch meine Tätigkeit im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschaffenen projektspezifischen Werke und Ergebnisse, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Modelle, Dokumentationen, Dateien und Entwürfe.

(2) Nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung räume ich dir die für den vereinbarten Projektzweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von mir erstellten Arbeitsergebnissen ein.

(3) Du bist berechtigt, diese Arbeitsergebnisse im Rahmen des jeweiligen Projekts an Bauherren, Planer, ausführende Unternehmen, Nachunternehmer und sonstige erforderliche Projektbeteiligte weiterzugeben und durch diese projektbezogen nutzen zu lassen.

(4) Eine Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Projekte oder eine darüber hinausgehende eigenständige wirtschaftliche Verwertung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sich eine weitergehende Nutzung nicht bereits aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.

(5) Meine vorbestehenden Arbeitsmittel und mein Know-how gemäß § 12 bleiben hiervon unberührt.

(6) Ich bin zum Zwecke der Bewerbung meiner Dienstleistungen grundsätzlich berechtigt, für den Kunden erstellte Arbeitsergebnisse oder Teile davon als Referenz meiner Tätigkeit zu verwenden, soweit dem keine gesetzlichen, vertraglichen oder ausdrücklich mitgeteilten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.


§ 14 Datenschutz

(1) Die von dir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutze ich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen und zur Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung.

(2) Die Daten werden von mir vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(3) Zur Vertragsabwicklung verarbeite ich insbesondere erforderliche Kontaktdaten, Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Kommunikationsinhalte.

(4) Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus meiner Datenschutzerklärung.

(5) Soweit sich deine für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten während unserer Zusammenarbeit ändern, bitte ich dich, mich hierüber zu informieren.


§ 15 Geheimhaltung

(1) Die Parteien erkennen an, dass Informationen, die sie während der Zusammenarbeit erhalten und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einer Kennzeichnung oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, vertrauliche Informationen beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse darstellen können.

(2) Die Parteien verpflichten sich, erhaltene vertrauliche Informationen sowohl während der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und zu dem damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) „Vertrauliche Informationen“ sind insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich, organisatorisch oder technisch sensible Informationen einer Partei.

Hierzu können insbesondere gehören:

Planungsunterlagen, CAD- und BIM-Modelle, Berechnungen, technische Konzepte, Leistungsverzeichnisse, Kalkulationen, Preise, Projektinformationen, interne Abläufe, Zugangsdaten, Dokumente, digitale Aufzeichnungen und sonstiges Know-how.

(4) Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht auch Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten aufzuerlegen, die berechtigterweise Zugang zu den betreffenden Informationen erhalten.

(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

  • die der jeweils anderen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
  • die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht oder offenkundig waren;
  • die die jeweils andere Partei ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben hat;
  • die rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkung aus anderen Quellen erlangt wurden;
  • die ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden;
  • deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung erforderlich ist.

Soweit rechtlich zulässig, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren.

(6) Für jeden Fall einer zurechenbaren Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten bleiben gesetzliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche unberührt.


§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Wenn du Kaufmann bist und deinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland hast, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mein Geschäftssitz in Düsseldorf.

(3) Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

(2) Anstelle unwirksamer oder nicht einbezogener Regelungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Änderungen der für die Vertragsabwicklung relevanten Kontaktdaten sollen der jeweils anderen Partei zeitnah mitgeteilt werden.

Stand: 4. Oktober 2026